RapidShare [Quelle: siehe Bildergalerie]
Ein Gericht in Kalifornien hat eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare zurückgewiesen, der Erotikanbieter Perfect 10 hatte diese angestrebt, da Rapidshare nach deren Auffassung erotische Inhalte günstiger als die "Konkurrenz" anbieten würde. Das Gericht hat den Antrag allerdings zurückgewiesen, nach Auffassung des Gerichts sei es erwiesen, dass Rapidshare kein Anbieter von Inhalten sei, sondern eine Plattform für Datenaustausch bietet.
Kurios: Der Antragsteller Perfect 10 konnte vor Gericht noch nicht einmal die Speicherorte der in Frage kommenden Dateien und Werke angeben. Eine ähnliche Klage hat Rapidshare bereits in Deutschland erfolgreich gewonnen. Auch hier war der Hauptstreitpunkt, ob Rapidshare für die Inhalte verantwortlich gemacht werden könne.
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