Rapidshare

OLG-Urteil: RapidShare ist unschuldig, die Anwender allerdings nicht

Der Content-Hoster RapidShare steht schon seit Anbeginn der Geschäftstätigkeiten im rechtlichen Kreuzfeuer, in einer erneuten Klage wurde RapidShare aber freigesprochen - Schuld am Missbrauch von illegalen Webinhalten sind und bleiben die Anwender und Verbreiter. (Andreas Link, 04.05.2010)
 
RapidShare
 
RapidShare [Quelle: siehe Bildergalerie]
Der Sharehoster RapidShare musste sich erneut gegen eine Klage verteidigen, der Kläger verlangte, dass seine Filme nicht mehr über den Anbieter verbreitet werden. Im Detail handelte es sich um die Filme An American Crime, My name is Bruce,"The Fall, Eagle vs. Shark und andere. Überraschend ist nicht die Klage, sondern das Urteil des OLG Düsseldorf, demnach nicht RapiShare für die Verbreitung und den Urheberverstoß verantwortlich ist, sondern einzig und alleine die Nutzer.

Eine Zusammenfassung des Urteilsspruchs finden Sie bei Dr. Damm & Partner. Der Richter folgt der Argumentation von RapidShare, nach der RapidShare keine Vervielfältigung von geschützten Inhalten betreibt, sondern der Nutzer Links zu den geschützten Werken verbreitet.

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