RapidShare [Quelle: siehe Bildergalerie]
Der Sharehoster RapidShare musste sich erneut gegen eine Klage verteidigen, der Kläger verlangte, dass seine Filme nicht mehr über den Anbieter verbreitet werden. Im Detail handelte es sich um die Filme
An American Crime, My name is Bruce,"The Fall, Eagle vs. Shark und andere. Überraschend ist nicht die Klage, sondern das Urteil des OLG Düsseldorf, demnach nicht RapiShare für die Verbreitung und den Urheberverstoß verantwortlich ist, sondern einzig und alleine die Nutzer.
Eine Zusammenfassung des Urteilsspruchs finden Sie bei
Dr. Damm & Partner. Der Richter folgt der Argumentation von RapidShare, nach der RapidShare keine Vervielfältigung von geschützten Inhalten betreibt, sondern der Nutzer Links zu den geschützten Werken verbreitet.
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