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Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig - Provider löschen bereits erste Datensätze

Schon kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts löschen erste Provider die Datensätze. (Lars Craemer, 03.03.2010)
 
Adé Datenspeicherung.
 
Adé Datenspeicherung. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Wie bereits bekannt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil zur Verfassungsklage gegen die Speicherung von Telefon- und Internet-Nutzerdaten gesprochen. Demnach ist diese Massen-Speicherung nicht verfassungsmäßig und somit nicht zulässig.

Laut dem Urteil wolle man die Speicherung von Kommunikationsdaten, wie es von einer EU-Richtlinie gefordert wird, nicht generell ausschließen, allerdings setze ein solches Vorgehen strengste Bedingungen voraus, welche bisher nicht erfüllt wurden.

Seit 2008 wurden bis jetzt Verbindungsdaten 6 Monate lang gespeichert. Diese Erfassung von Nutzungsdaten wurde nun mit dem Urteil von Karlsruhe für nichtig erklärt.

Die Telekomlöscht bereits 19 Terabyte an Nutzungsdaten, auch Vodafone formatiert bereits die Festplatten.

[Polemisieren, beschließen, kippen, verbessern - kostet den Steuerzahler ja alles nix.]
 
 
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