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Street View: Laut einem Rechtsgutachten des ZAR darf Google nicht über Hecken schauen

Laut einer aktuellen Google-Stellungnahme kann der Dienst in Deutschland mit rechtlichen Mitteln nicht mehr verhindert werden. Dies sieht allerdings das Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft unter Umständen anders. (Lars Craemer, 03.03.2010)
 
Big Brother und so...
 
Big Brother und so... [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update, 03.03.2010
: Das Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) hält zwar Street View grundsätzlich für zulässig, jedoch nur mit einigen Einschränkungen. So ist nach Auffassung der Institution entscheidend in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht werden. Zulässig ist nach den Ausführungen nur die natürliche Grenze die auch für Fußgänger gegeben sind - also keine Aufnahmen jenseits von 2 Metern. Da die Google-Kameras aber bis zu einer Höhe von 2,90 Metern aufnehmen sieht man hier Handlungsbedarf.

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"Rechtlich kann der Dienst nicht mehr verhindert werden", so der Google-Anwalt Arnd Haller. Diese Aussage wurde heute auf einer Pressekonferenz in Hamburg getätigt. Nach der Google-Einschätzung werden Teile des Street View-Dienstes noch dieses Jahr ans Netz gehen. Die Verzögerung liegt angeblich an den selbst auferlegten Datenschutzrichtlinien.

Im Rahmen des letzten Aufrufs der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner seinen zwar einige Widersprüche bei Google eingegangen, allerdings sei dies im Hinblick auf die gesamte Bundesrepublik vermutlich im Promille-Bereich. Damit man Google aber nicht pure Ignoranz in Hinblick auf die Wünsche einiger Bundesbürger unterstellt, gibt es seit dem Frühjahr 2008 die Möglichkeit schon vor der Veröffentlichung Einspruch gegen ungewollte Bilder einzulegen.

[Aber Mr. Dent, die Pläne lagen die letzten neun Monate im Planungsbüro aus.]

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