Gesetzgebung

Beschluss des Zugangserschwerungsgesetz zur Internet-Zensur vorerst ausgesetzt.

In dem Gesetzesentwurf war angedacht, dass das BKA zusammen mit den Service-Providern Webseiten mit nicht freigegebenem Inhalt filtern darf. (Lars Craemer, 16.10.2009)
 
Ursula von der Leyen muss vermutlich vorerst auf die ursprünglich geplanten Gesetze verzichten.
 
Ursula von der Leyen muss vermutlich vorerst auf die ursprünglich geplanten Gesetze verzichten. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Wie wir beits berichtet haben, gab es Gesetzespläne, bei denen verschiedene Webseiten auf Initiative des BKA und durch Zuhilfenahme der Provider für deutsche Anwender gesperrt werden sollten. Das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz ist aber anscheinend bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen vom Tisch gefallen. Zwar wird das BKA weiterhin gegen beispielsweise Webseiten mit Kinderpornografie ermitteln, allerdings wird man zukünftig die Bestrebungen dahingegehend steigern, solche Webseiten vollständig aus dem Netz zu entfernen und eben nicht nur den Zugang für deutsche Internet-Anwender zu sperren.

Auch die Onlindurchsuchung wurde geändert. Zukünftig darf weiterhin nur das BKA diese Variante der Durchsuchung anwenden und auch nur durch eine Genehmigung des Bundesgerichtshof.

Ebenfalls eingeschränkt wurde die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung - zwar müssen Provider weiterhin alle Verbindungsdaten der letzten 6 Monate sichern, aber die Behörden dürfen nur in schweren Ausnahmefällen auf diese Informationen zurückgreifen, ein bloßer Verdacht wird da vermutlich als Begründung nicht ausreichend sein.
 
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