Haupsitz des Bundeskriminalamt in Wiesbaden [Quelle: siehe Bildergalerie]
Seit dem 1. Januar 2009 ist ein Gesetz in Kraft, welches es dem deutschen Bundeskriminalamt ermöglicht Online-Dursuchungen durchzuführen. Entgegen den Befürchtungen von Datenschützern kam laut offizieller Aussage diese Methode jedoch bislang nicht zum Einsatz.
Die Tagsezeitung (taz) hat offiziell beim BKA nachgefragt und erfahren, dass bisher noch keine einzige Online-Durchsuchung stattgefunden habe. Dennoch halte man sie dort laut einem BKA-Sprecher "in Zeiten terroristischer Bedrohung" für ein "unverzichtbares polizeiliches Instrument".
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Ehrlich gesagt stehe ich der Sache sehr zwiespätig gegenüber. Das BKA wird bestimmt besseres zu tun haben, als kleine Filesharer zu verhaften und die Möglichkeit einer Terror-Prävention ist durchaus wichtig. Allerdings darf das nicht auf kosten der Privatspähre unschuldiger Internet-Benutzer gehen. Der Weisheit letzter Schluss ist die aktuelle Gesetzeslage auf jeden Fall noch nicht.]
Quelle:
PC Games Hardware
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